Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | Ü | V | W | X | Y | Z

 

Anfechtung


Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt eine Menge Gründe, aus denen ein Vertrag angefochten werden kann.

Das Versicherungsvertragsgesetz kennt als besonderen Grund die arglistige Täuschung, um dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, eine Versicherungsleistung zu verweigern, wenn der Versicherungsvertrag unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen wurde.

Hat der Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag wichtige Fragen nicht oder vorsätzlich falsch beantwortet und damit die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, konnte der  Versicherer das ihm angetragene Versicherungsrisiko nur ungenügend oder auch falsch beurteilen. Infolgedessen hat er einen Antrag angenommen, den er bei genauer Kenntnis aller Umstände abgelehnt hätte.

Die Anfechtung bietet nun dem Versicherer die Möglichkeit, sich so zu verhalten, als ob nie ein Versicherungsvertrag zustande gekommen wäre.