Alphabetische Abfrage:

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Invalidität


Unter Invalidität versteht man die andauernde, zumindest nicht zeitlich abzusehende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und der menschlichen Arbeitskraft. Eine Invalidität kann auf völlig verschiedene Ursachen zurückzuführen sein.


Die unfallbedingte Invalidität setzt ein von außen auf den Körper einwirkendes, plötzliches Ereignis voraus, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. So steht es in den Unfallbedingungen.


Eine Invalidität kann aber auch als Folge von Krankheit oder auch sich wiederholenden Vorgängen auftreten.


Berufsunfähigkeit kann aber muss nicht unbedingt die Folge einer auftretenden Invalidität sein.


Vorsorge für den Fall einer Invalidität kann in eingeschränkter Form durch die Unfallversicherung, in einer erweiterten Form durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen werden.


Es ist durchaus möglich, im Sinne der Unfallbedingungen einen Invaliditätsgrad von 100 % zu erreichen und dennoch den gewohnten Beruf weiter auszuüben.