Die notwendige Höhe der Beiträge wird durch die Prämienkalkulation ermittelt. Schadenhäufigkeit und durchschnittliche Schadenhöhe ergeben sich aus der Schadenstatistik und bilden die Grundlage für die Berechnung der Bedarfsprämie. Auf diese Bedarfsprämie rechnet der Versicherer Kosten und Gewinnmarge hinzu und erhält so die Prämie, die er dem Versicherungsantrag zugrunde legt. Im Breitengeschäft kann nun nicht für jedes Risiko die Prämie einzeln kalkuliert werden. Die Ergebnisse der Prämienkalkulation werden in einem Tarif, dem Unternehmenstarif, zusammengefasst, der dann für alle Kunden Gültigkeit haben sollte.
Aber nur im Bereich der Lebens-, der Kranken- und der Kraftfahrtpflichtversicherung sind die Unternehmen wirklich an ihre Tarife gebunden. In allen anderen Bereichen gilt, es kann gehandelt werden.